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03.03.2005 - Kein Prozess nach Bungee-Todessprung
 
Dortmund/Mainz
Nach dem tödlichen Bungee-Unfall eines Mannes aus dem rheinhessischen Mommenheim im Juli 2003 in Dortmund wird es vorerst keinen Prozess gegen den Anlagenbetreiber geben. Das Amtsgericht Dortmund widersprach der Staatsanwaltschaft, die in ihrer Anklage von einer Überalterung des Seils ausging.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte im April 2004 den 47-jährigen Betreiber aus München wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Bungee-Seil war gerissen und der 31-Jährige aus Mommenheim aus 150 Metern Höhe in den Tod gestürzt.

Das Gericht erklärte, das Seil sei zum Unfallzeitpunkt neun Monate alt gewesen. Es hätte aber sogar ein Jahr oder länger verwandt werden dürfen, so das Amtsgericht. Außerdem sei das Seil mit 108 Sprüngen nicht "ausgesprungen" gewesen. Zulässig waren 200 Sprünge. Außerdem hätten Mitarbeiter das Seil vor dem Sprung überprüft. Die Staatsanwaltschaft habe nicht nachweisen können, dass der Betreiber etwa seine Beschäftigten mangelhaft geschult habe. Ferner habe sie nicht nachweisen können, dass die so genannten Weichmacher im Seil nicht dem Stand der Technik entsprochen hätten. Nur dann wäre eine Bestrafung des Angeklagten wegen einer Verletzung der Sorgfaltspflicht möglich gewesen, meinte das Gericht.

Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin nun den Eingang der Akten abwarten. Die Ablehnung eines Hauptverfahrens sei "sehr selten", sagte die Sprecherin. Die Staatsanwaltschaft sowie die Eltern des Opfers als Nebenkläger können gegen die Ablehnung des Prozesses Beschwerde beim Landgericht einlegen.

Quelle: http://www.swr.de/nachrichten/rp/2005/03/03/index9.html
 
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